AGB für elektronische Gutscheine

  1. Ein elektronischer Gutschein ist nur in dem Land gültig, in dem er gekauft wurde. 
  2. Ein elektronischer Gutschein kann auf unserer Kathmandu Webseite eingelöst werden (www.Kathmanduoutdoor.de).
  3. Ein elektronischer Gutschein kann nicht rückerstattet und nicht in bar ausgezahlt werden. Rückgeld wird nicht in bar ausgezahlt. Ein elektronischer Gutschein kann komplett oder teilweise für eine Zahlung eingesetzt werden. Nicht eingelöste Beträge verbleiben auf dem elektronischen Gutschein. Für den nicht verwendeten Betrag eines elektronischen Gutscheins gilt kein Ablaufdatum. Ein elektronischer Gutschein muss wie Bargeld behandelt werden. 
  4. Bitte überprüfe deinen Kontostand online. 
  5. Kathmandu ist nicht verantwortlich für verlorene, gestohlene oder beschädigte elektronische Gutscheine. 
  6. Auf einen elektronischen Gutschein von Kathmandu kann ein Wert zwischen 20€ und 1000€ geladen werden. 
  7. Beim Verkauf eines elektronischen Gutscheins fällt keine MwSt-Steuer an, insbesondere nicht auf den Nominalbetrag/geladenen Betrag. 
  8. Sobald der elektronische Gutschein komplett eingelöst wurde, kann er nicht wiederverwendet werden. 
  9. Ein elektronischer Gutschein kann in Verbindung mit anderen Zahlungsformen wie z.B. Kreditkarte genutzt werden, um den vollen Kaufpreis zu begleichen. 
  10. Ein elektronischer Gutschein ist keine Sicherheit für einen Scheck und keine Kredit- oder Debitkarte. 
  11. Kathmandu behält sich das Recht vor, die AGB für elektronische Gutscheine jederzeit zu ändern und nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Stornierung eines elektronischen Gutscheins, sofern dies notwendig erscheint. 
  12. Weder Kathmandu noch der Datenprovider ist in irgendeiner Weise verpflichtet oder garantiert oder übernimmt eine Haftung in Bezug auf die Richtigkeit, die Aktualität oder die Vollständigkeit der Daten des elektronischen Gutscheins. Kathmandu haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen, Fehler oder Auslassungen, unabhängig davon, ob sie (auch infolge von Fahrlässigkeit) bei der Erfassung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Speicherung oder Verbreitung dieser Informationen auftreten. 

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